Eine private Unfallversicherung? Acht Millionen Unfälle jährlich in Deutschland!
Erich Aiwanger
Zwar gilt für Kinder in der Kindertagesstätte oder Schule, für Studenten in der Bildungseinrichtung, Auszubildende und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und für alle auf dem Weg zu den genannten Einrichtungen und zurück nach Hause ein gesetzlicher Unfallschutz, aber was passiert, wenn sich im privaten Umfeld ein Unfall ereignet? In diesem Fall kann nur eine private Unfallversicherung helfen. Besonders wichtig ist die private Unfallversicherung für Hausfrauen und –männer und Kleinstkinder, die noch nicht in eine Kindereinrichtung gehen. Aber auch bei jungen Familien, in denen nur ein Partner der Hauptverdiener ist, kommt der privaten Unfallversicherung eine erhebliche Bedeutung zu. Schließlich würde in diesem Fall bei einem Unfall und einer andauernden Minderung der Arbeitsfähigkeit ein erhebliches finanzielles Risiko für die Familie entstehen.
Welche Schäden deckt eine private Unfallversicherung ab und in welcher Höhe sollte sie abgeschlossen werden?
Versicherer definieren in der Regel einen Unfall so, dass ein Versicherter durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis eine unfreiwillige Schädigung seiner Gesundheit erleidet. Zu beachten ist, dass die Unfallversicherung nur bei dauerhafter Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit eines Versicherungsnehmers zahlt. Allerdings wird die Leistung im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung bereits ab dem geringsten Invaliditätsgrad fällig. Allerdings muss die aus dem Unfall resultierende Invalidität innerhalb eines Jahres eintreten und zur Anzeige bei der Versicherung gebracht werden.
Junge Versicherungsnehmer und Hausfrauen sollten bei Abschluss einer Unfallversicherung die max. Invaliditätssumme auf mindestens 200.000 Euro festsetzen lassen und möglichst eine Progression für höhere Leistungen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad vereinbaren.