Durch eine Hochzeit werden manch doppelte Versicherungen überflüssig
Erich Aiwanger
Die Hochzeit ist einer der schönsten Tage im Leben jedes Menschen. Obwohl diese meist hohe Ausgaben für die Feier mit sich bringt, ermöglicht diese aber auch einige Einsparungen, wie zum Beispiel bei der Privathaftpflichtversicherung, der Rechtsschutzversicherung oder der Hausratversicherung.
Falls diese Versicherungen von beiden Ehepartnern vor der Hochzeit abgeschlossen wurden, können sie als sogenannte „Doppelversicherungen“ nun gekündigt werden. Es reicht in diesem Fall aus, wenn eine Versicherungspolice auf das Ehepaar ausgestellt wird.
Ganz offensichtlich ist dies bei der Hausratversicherung, wenn der getrennte Haushalt nun zusammengeführt wird. Durch die Kündigung von Doppelversicherungen können Ehepaare in der Regel eine ganze Menge Geld sparen. Bei der Privathaftpflichtversicherung und der privaten Rechtsschutzversicherung gelten für den genannten Fall meist sogar Sonderkündigungsrechte. Bei der Hausratversicherung sind die Eheleute allerdings auf die reguläre Kündigungsfrist angewiesen. Da in den meisten Fällen eine Hochzeit längerfristig geplant wird, sollten die getrennten Hausratversicherungen bereits rechtzeitig gekündigt werden. Für den neuen Hausstand kann dann eine neue Police ausgestellt werden.
Die vorgenannten Ausführungen gelten aber nicht nur für Verheiratete. Gerade jetzt zum Valentinstag haben sich vielleicht einige Paare vorgenommen, eine gemeinsame Wohnung zu beziehen und ihr Leben zusammen zu verbringen. Auch ohne Trauschein ist der Abschluss einer gemeinsamen Hausratversicherung möglich. Ebenfalls kann in solchen Fällen eine gemeinsame Privathaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.
Um die vollen Möglichkeiten eines gemeinsamen Versicherungsschutzes ausschöpfen zu können, sollten sich zusammenlebende (Ehe)Paare von einem Versicherungsmakler umfassend beraten lassen und auf die aktuellen Informationsangebote der Internetportale zurückgreifen.