Die Wohngebäudeversicherung – ein wichtiger Schutz für jede Immobilie
Erich Aiwanger
Eine Wohngebäudeversicherung bietet einen wichtigen Schutz in finanzieller Hinsicht für jeden Eigentümer einer Immobilie. Denn sollte das Eigentum durch Feuer, ausgelöst zum Beispiel durch einen Blitzeinschlag, einen Brand nach technischer Störung oder einer Explosion, durch Leitungswasser, beispielsweise durch eine defekte Wasserleitung, oder Sturm schwer beschädigt werden, kann es mit finanzieller Hilfe durch die Versicherungsleistung repariert oder neu aufgebaut werden. Neben den bereits erwähnten Versicherungsleistungen gegen Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel kann eine Wohngebäudeversicherung auch noch auf folgende Leistungen erweitert werden, wie beispielsweise: Überspannungsschäden, als Nachfolgeschäden eines nicht unmittelbar ins Gebäude eingeschlagenen Blitzes, Schäden durch Graffiti-Sprayer, Elementarschäden, wie Überschwemmungen, Erdrutsche oder Erdbeben.
Möglich ist auch eine Erweiterung der Versicherungsleistung zur Deckung von Mietausfällen in Mietshäusern. Diese Leistung kommt dann zur Anwendung, wenn Wohnräume durch vorgenannte Schäden zeitweise nicht mehr bewohnbar sind. In diesem Fall übernimmt die Versicherung den Ausfall der Mieteinnahmen bis zur vertraglich vereinbarten Summe.
Im Zusammenhang mit der Wohngebäudeversicherung stellt sich die Frage: Was ist eigentlich versichert? Zunächst sind es alle im Vertrag genannten Gebäude. Ebenfalls mitversichert werden können eventuell vorhandene Nebengebäude und Garagen, wenn sie im Vertrag aufgeführt sind. Gleichfalls versichert sind Teile, die mit dem Wohngebäude fest verbunden sind. Dazu gehören zum Beispiel neben Türen und Fenstern auch sanitäre Anlagen (Bad und WC) sowie eventuell vorhandene fest verlegte Fußböden (verklebte Teppichböden oder Parkett). Versichert sind darüber hinaus auch einige Dinge, die zwar nicht fest mit dem Haus verbunden sind, aber zum Wohngebäude zugerechnet werden. Hierzu zählen die Hausantenne oder die Fenstermarkisen. Wie bei jedem Versicherungsvertrag gilt es auch bei der Wohngebäudeversicherung beim Vertragsabschluss genau darauf zu achten, welche Leistungen in der Versicherungspolice aufgeführt werden und was ausgeschlossen wird.