Die Rechtsschutzversicherung hilft auch bei Konflikten in der Firma
Erich Aiwanger
Beim Streit mit dem Chef sollte ein Arbeitnehmer zunächst seine Rechtsschutzversicherung kontaktieren, bevor er sich zu einem Anwalt begibt.
Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gehören zum Alltag in deutschen Betrieben. Nicht selten kommt es dabei zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Hier kann dem Arbeitnehmer seine Rechtsschutzversicherung gute Dienste leisten.
Meist wird sie für die anfallenden Kosten bei einem Gerichtsverfahren aufkommen. Doch Vorsicht, nicht in allen Fällen ist die Übernahme der Kosten gesichert. Vor dem eigentlichen Arbeitsgerichtsprozess wird oft der Versuch einer außergerichtlichen Einigung unternommen. Nicht selten kommt es zu einer Abfindungszahlung und einer Einigung. Hat der Arbeitnehmer über seine Rechtsschutzversicherung bereits den Anwalt eingeschaltet, bleibt er wahrscheinlich auf dessen Kosten sitzen.
Die meisten Versicherer zahlen nicht, wenn es zu einer außergerichtlichen Einigung bei einem Arbeitsrechtkonflikt kommt. Es ist nämlich für die Versicherung meist kostengünstiger, wenn der Arbeitnehmer gleich Klage beim Arbeitsgericht einreicht. Oft geht der Versicherte auch leer aus, wenn die außergerichtliche Einigung scheitert und es dann doch noch zu einem Gerichtsprozess kommt. Die Kosten werden in solchen Fällen von der Rechtsschutzversicherung nur übernommen, wenn das Verhalten des Firmenchefs offenkundig gegen geltendes Recht verstößt und eine außergerichtliche Einigung der einzig mögliche Weg zum Beilegen des Konflikts im Sinne des Arbeitnehmers ist.
Rechtsschutzversicherungen werden für Nichtselbständige auch bei Konflikten außerhalb des Arbeitsrechts immer mehr zum ersten Anlaufpunkt bevor ein Anwalt konsultiert wird. Viele Versicherer bemühen sich zunehmend um Transparenz ihrer Leistungen und bieten vor allem eine gute Beratung im Konfliktfall an. Neben der Anwaltsempfehlung bieten sie eine telefonische Erstberatung an, was zur deutlichen Verbesserung der Kundenzufriedenheit führte. Gingen 2008 noch 39% der Versicherten zunächst zum Anwalt, waren es 2010 nur noch 35%, die diesen Schritt einer Beratung durch die Rechtsschutzversicherung vorzogen.