Die Privathaftpflichtversicherung wird ab 01.07.2010 teurer - Sonderkündigungsrecht
Erich Aiwanger
Ab dem 01.07.2010 werden viele bestehende und teilweise auch der Neuabschluss einer Privathaftpflichtversicherung um ca. 5% teurer.
Grund für die Erhöhung der Versicherungsprämien im Rahmen
einer Privathaftpflichtversicherung ist die Tatsache, dass unabhängige
Treuhänder jedes Jahr einen Durchschnittswert der geleisteten Zahlungen in der Privathaftpflichtversicherung bilden. Wenn dieser Wert über dem des Vorjahres liegt, ist die
Versicherung berechtigt, ihre Beiträge entsprechend anzupassen.
Jeder Versicherte muss sich jedoch nicht der
Preiserhöhung der Versicherungsgesellschaft beugen, sondern kann in diesem Fall
Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht machen und den Versicherungsanbieter wechseln. Dies lohnt sich, da nicht alle
Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen in Deutschland ihre
Versicherungsprämien erhöht haben. Somit sind für den Versicherten
Beitragseinsparungen möglich, die einen unerwarteten Geldsegen in die
Haushaltskasse spülen können. Zudem kann bei einem geschickten Anbieterwechsel
nicht nur Geld eingespart, sondern zudem der Versicherungsschutz optimiert
werden.
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Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt generell die Kosten für Personen-
und Sachschäden, die einem Dritten durch den Versicherten entstanden sind.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Versicherten keinerlei grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorgeworfen werden kann.
Insbesondere bei Personenschäden können die
Schadensersatzforderungen durch den Geschädigten sehr schnell hohe Beträge
annehmen, die vom Einzelnen kaum zu zahlen wären. Aus diesem Grund ist eine
Privathaftpflichtversicherung in jedem Fall eine sinnvolle Ergänzung zu einem
umfassenden Versicherungsschutz.