Die private Unfallversicherung schützt vor finanziellen Einbußen
Erich Aiwanger
Etwa sechs Millionen Menschen verunglücken jedes Jahr in Deutschland. Das heißt, dass sich durchschnittlich alle fünf Sekunden ein Unfall mit Personenschaden ereignet.
Nicht jeder dieser Unfälle verläuft glimpflich. Oft folgen erheblichen finanziellen Konsequenzen für die Beteiligten und Ihre Familie. Vorrangiges Ziel für den Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist die Risikoabdeckung bei einer folgenschweren Invalidität.
Die private Unfallversicherung zahlt dabei einen vereinbarten Betrag, der vom Grad der Invalidität abhängig ist. Dies kann beispielsweise schon bei der eingeschränkten Bewegungsfreiheit durch eine Beinverletzung der Fall sein. Was viele Versicherte nicht wissen: Bei schweren Unfallfolgen kommt die private Unfallversicherung auch für die Kosten einer kosmetischen Operation auf, die gegebenenfalls die eigene Krankenversicherung nicht übernehmen würde.
Wie bereits erwähnt, soll eine private Unfallversicherung in erster Linie bei einer Invalidität einspringen. Bei Vertragsabschluss hat der Kunde deshalb die Möglichkeit, die Zahlung eines Einmalbetrages oder eine monatliche Rente zu vereinbaren. Auch die Kombination beider Leistungen ist möglich. Daneben können sogenannte Übergangsleistungen vereinbart werden. Diese werden fällig, wenn der Versicherte nach einem Unfall langfristig in seiner körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit zu mehr als 50 Prozent beeinträchtigt ist.
Unter der Bezeichnung „langfristig“ wird je nach Tarif ein Zeitraum von drei bis sechs Monaten verstanden. Wird der oder die Versicherte nach dem Unfall arbeitsunfähig, so zahlt die private Unfallversicherung das im Vertrag vereinbarte Krankentagegeld. Gleiches gilt für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt. Hier wird dann alternativ das Krankenhaustagegeld fällig. Im Vertrag kann auch noch ein Genesungsgeld verankert werden, welches nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gezahlt wird. Schließlich enthalten die meisten Unfallversicherungen auch eine Todesfallsumme. Verstirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an dessen Folgen, zahlt die Versicherung die vereinbarten Leistungen an die im Vertrag genannten Begünstigten.