Die Hundehaftpflichtversicherung muss Schaden in der Mietwohnung übernehmen
Erich Aiwanger
Verursachen spielende Hunde einen Schaden in der Mietwohnung, muss die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten hierfür übernehmen. Zwar sollten Hunde in einer Wohnung nicht ohne Aufsicht gelassen werden, allerdings ist dies nicht in jedem Fall und immer zu realisieren. Werden Hunde in einer Mietwohnung gehalten, ist es deshalb besonders wichtig, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, da eventuell durch das Tier verursachte Schäden nicht von der Privathaftpflichtversicherung des Hundehalters übernommen werden.
In einem Fall, der kürzlich vor Gericht verhandelt wurde, hatte der Hundebesitzer seine Wohnung verlassen, um einkaufen zu gehen und einige weitere Besorgungen zu erledigen. Seinen Hund hatte der Mieter im Bad angeleint. Der Hund hatte während der Abwesenheit seines Besitzers die Mischbatterie des Waschbeckens geöffnet und durch auslaufendes Wasser einen Schaden von fast 8.000 Euro in der Wohnung verursacht. Da die Privathaftpflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen wollte, wie es der Hundehalter beantragt hatte, kam es zur Gerichtsverhandlung. Der Hausbesitzer verlangte die Übernahme des Schadens durch die Tierhaftpflichtversicherung, in diesem speziellen Fall also der Hundehaftpflichtversicherung. Das Gericht entschied, dass obwohl die gebotene Sorgfalt durch das Einsperren des Hundes ohne Aufsicht im Badezimmer verletzt wurde, der Schaden jedoch durch das willkürliche Verhalten des Tieres verursacht worden und deshalb die Hundehaftpflichtversicherung einstandspflichtig sei.
Für Mieter gilt es beim Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen, ob in den Leistungen der Versicherungsgesellschaft der Mietsachschaden beinhaltet ist. Andernfalls muss der Hundehalter selbst für Schäden in der Mietwohnung aufkommen.