Bauversicherungen: Bauherrenhaftpflichtversicherung und Bauleistungsversicherung
Erich Aiwanger
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherung beim Bau eines Hauses überhaupt. Denn schließlich trägt jeder Bauherr die Verantwortung dafür, wenn eine sich auf der Baustelle befindliche Person, die nicht unmittelbar mit dem Bau beschäftigt ist, zu Schaden kommt. Wie schnell kann es passieren, dass man einem Bekannten den Fortschritt des Baugeschehens zeigen möchte und dieser sich auf der Baustelle verletzt.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor den finanziellen Forderungen des Geschädigten. Schließlich trägt der Bauherr auch dafür die Verantwortung, wenn die Baustelle durch Unbefugte betreten wird, wie das nicht selten durch Kinder geschieht. Auch hier kann es schnell zu Unfällen kommen, speziell dann, wenn die Baustelle beispielsweise am Wochenende nicht ausreichend gesichert wurde. Auch wenn der Bauherr einen Bauüberwacher oder Bauleiter mit der Verantwortung für den Bauablauf beauftragt hat, entbindet es ihn nicht von der Verantwortung bei Schäden, die sich Dritte auf der Baustelle zuziehen.
Neben der Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt die Bauleistungsversicherung ebenfalls als eine unumgänglichen Bauversicherungen für jeden Bauherrn. Sie wird wegen der Leistungen auch gern „Vollkaskoversicherung“ für den Bauherrn genannt. Die Bauleistungsversicherung soll den Eigenheimbauer möglichst vor allen unvorhergesehenen Schäden schützen. Dazu gehören insbesondere Materialfehler, Mängel an der Konstruktion oder Schäden die durch Fahrlässigkeit während des Baus oder durch Vandalismus angerichtet werden.
Beachten sollte jeder Hausbauer allerdings, dass in vorgenannter Versicherung Schäden durch Feuer in jedweder Art nicht eingeschlossen sind (Kabelbrände ebenso wenig wie Feuerschäden durch Blitzschlag). Für diesen Zweck muss eine separate Feuerrohbauversicherung abgeschlossen werden, die von vielen Versicherern auch als Ergänzung der Bauleistungsversicherung angeboten wird.