Autoversicherung zahlt nicht bei versäumter Rückrufaktion

Autoversicherung Vergleich Rückrufaktionen der Hersteller sollte kein Autofahrer auf die leichte Schulter nehmen, um nicht den Verlust des Schutzes durch die Autoversicherung hinnehmen zu müssen. Das kann passieren, wenn das Auto nicht im vorgesehenen Zeitraum in eine Vertragswerkstatt gebracht wird.

In letzter Zeit sorgten vor allem die einst für die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Wagen so gerühmten Hersteller Toyota und Honda mit Rückrufaktionen für Schlagzeilen.

Bei diesen Aktionen wurden meist mehrere zehntausend Autos wegen teils gravierender Sicherheitsmängel zum Vertragshändler gerufen. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, riskiert man damit nicht nur die eigene Gesundheit und unter Umständen das Leben anderer Verkehrsteilnehmer, man setzt auch den Versicherungsschutz aufs Spiel.

Darauf wies die Zurich Versicherung kürzlich in einer Veröffentlichung hin. Verursacht ein Autofahrer einen Unfall, der auf den bekannten Mangel am Fahrzeug zurückzuführen ist, bleibt der Schuldige in der Regel auf den Kosten sitzen. Die Versicherung wertet einen solchen Fall als grobe Fahrlässigkeit. Jeder Fahrzeugbesitzer sollte dem Rückruf eines Herstellers also unbedingt zeitnah Folge leisten.

Auch in einem ganz anderen Fall hat der Autofahrer schlechte Karten gegenüber seiner Autoversicherung im Schadensfall. Es handelt sich hierbei um den ungesicherten Transport von Hunden. Nicht selten werden die Tiere einfach auf dem Rücksitz des Autos platziert im Vertrauen darauf, dass sich das geliebte Tier schon ruhig verhalten werde. Aber Hunde können durch ihr Verhalten einen Unfall auslösen und Fahrzeuginsassen verletzen. Hunde gelten rechtlich als „gefährliche Ladung“. Diese muss in jedem Fall entsprechend gesichert werden. Neben dem Verlust des Versicherungsschutzes können beim fahrlässigen Transport des Hundes auch noch ein Bußgeld und drei Punkte in Flensburg fällig werden.

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