Autoversicherung, private Krankenversicherung und andere jetzt mit Unisex-Tarifen
Erich Aiwanger
Sogenannte Unisex-Tarife soll es künftig bei Neuverträgen einer ganzen Reihe von Versicherungsarten geben, wie zum Beispiel bei Autoversicherungen und privaten Krankenversicherungen. Aber auch die Tarife von Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Lebensversicherungen müssen künftig nach europäischem Recht für Frauen und Männer gleich gestaltet werden.
Gehörte bisher zur Bewertung des Versicherungsrisikos auch die Einstufung nach dem Geschlecht, darf dies nach einer im März des vergangenen Jahres gefällten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr der Fall sein. Ein typisches Beispiel der bisherigen Praxis unterschiedlicher Tarife waren die Autoversicherungen. Statistisch gesehen verursachen junge Männer mit entsprechend wenig Fahrpraxis deutlich mehr Unfälle als Frauen gleichen Alters. Deshalb mussten Männer bisher höhere Beiträge zu den Autoversicherungen zahlen. Dies soll ab Dezember 2012 endgültig entfallen.
Die Vereinheitlichung der Beiträge betrifft aber nur Neuverträge, die nach dem 21.12.2012 abgeschlossen werden. Eine Vertragsänderung für Bestandskunden ist derzeit nicht vorgesehen. Allerdings kann es hier auch die Ausnahmeregelung geben, dass bei befristeten Verträgen, die sich mittels Klausel nach dem genannten Stichtag verlängern, wenn sie nicht gekündigt werden, doch eine Tarifanpassung stattfinden muss.
Den Versicherungsunternehmen wird es natürlich weiterhin möglich sein, Männer und Frauen auf unterschiedliche Bedürfnisse hin anzusprechen. Absolut gleiche Beiträge bei allen Versicherungen werden ohnehin nicht durchsetzbar sein. Bedenken muss man beispielsweise den Fall, dass eine private Krankenversicherung eine niedrigere Risikobewertung für einen Mann vornehmen wird, der nie an Gebärmutterkrebs erkranken kann, selbst wenn in seiner Familie mehrere Frauen davon betroffen waren. Bei einer Frau mit gleichem Stammbaum wäre dieser Fakt allerdings zu bedenken.