Autoversicherung: Gravierende Änderungen im Jahr 2013
Erich Aiwanger
Jedes Jahr im November beginnt das große Rechnen und Vergleichen und es stellt sich die Frage: „Soll ich mir für meine Autoversicherung einen neuen Anbieter suchen?“
Gerade der Beitrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist von vielen Faktoren abhängig und die Beiträge steigen fast jedes Jahr. Neben dem Alter des Fahrers und die Dauer des Besitzes eines Führerscheins spielen die „technischen Daten“ des Autos eine wesentliche Rolle bei der Beitragsbemessung.
Solche Dinge wie der Fahrzeughersteller und die Leistung des Autos werden unter dem Begriff „Typklasse“ zusammengefasst. Ganz einfach ausgedrückt könnte man auch sagen, dass ein Kfz umso teurer wird, je mehr Schäden des jeweiligen Modells gemeldet wurden. Aus diesem Grund werden die Typklassen immer wieder aktualisiert.
In 2013 wird es neue Typklassen geben, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft kürzlich mitteilte. Im kommenden Jahr wird sich etwa die Hälfte aller Einstufungen ändern. Das liegt unter anderem daran, dass im kommenden Jahr erstmalig das Alter von Versicherungsnehmer und Fahrzeugnutzer in die Berechnung des Beitrags einfließen. Die Neueinstufung gilt neben der Kfz-Haftpflichtversicherung auch für die Kaskoversicherungen. Mehr als die Hälfte der Versicherten wird die Regelung in einer Beitragserhöhung zu spüren bekommen, allerdings werden für mehr als ein Drittel der Fahrzeugführer auch günstigere Beiträge herausspringen.
Mit einer Beitragserhöhung steht dem Versicherten immer ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies bedeutet, dass der Betroffene auch nach dem 30. November seine Versicherung noch kündigen kann, auch wenn dann die reguläre Kündigungsfrist bereits verstrichen ist. Prinzipiell sind sogar noch rückwirkende Kündigungen Anfang des Jahres 2013 möglich. Allerdings darf die Frist von vier Wochen zwischen angekündigter Tariferhöhung und Kündigung nicht verstrichen sein.