Autoversicherung: Diskussion um höhere Mindestdeckungssumme

Autoversicherung Vergleich Kurz vor dem Ende der Kündigungsfrist am 30. November, wird in den Medien wieder viel über die Autoversicherung berichtet und beworben.

Da das Thema also gerade in aller Munde ist, fordert der Bund der Versicherten, dass die Mindestdeckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung angehoben werden sollte. Zwar führt dies die EU nun ohnehin ein, aber die Erhöhung reicht dem Versichertenbund nicht aus.

Nach EU-Richtlinie wird die Mindestdeckungssumme im kommenden Jahr um 120.000 Euro auf dann 1,12 Millionen Euro angehoben.

Der Unfallverursacher haftet bei einem selbstverschuldeten Unfall prinzipiell für den entstandenen Schaden. Die Versicherung bezahlt lediglich die im Vertrag maximal vereinbarte Summe zur Deckung. Bei „vorbelasteten“ Versicherungsnehmern schließen deshalb die Versicherer gern Policen mit möglichst niedrigen Deckungssummen ab.

Das kann für den Kunden aber schlimme Folgen nach sich ziehen. Denn liegt der Schaden über der im Vertrag festgelegten Summe, muss der Versicherte für höhere Schäden selbst aufkommen. Bei tödlichen Unfällen oder Schäden mit sehr hohem Sachwert müssen die Verursacher oft ein Leben lang zahlen. Deshalb fordert der Bund der Versicherten, die Deckungssumme für die Kfz-Haftpflichtversicherung auf 100 Millionen Euro anzuheben.

Wer seinen Versicherungsvertrag jetzt neu abschließt, sollte also speziell bei der Kfz-Haftpflichtversicherung darauf achten, dass im Vertrag nicht nur die durch EU-Richtlinie neu vorgeschriebene Mindestdeckungssumme steht. Bereits heute ist es gängige Praxis, dass Haftpflichtpolicen eine Summe zwischen 50 und 100 Millionen Euro als Deckung enthalten. Höhere Summen zur Mindestdeckung müssen nicht zwangsläufig zu extremen Beitragssteigerungen führen. Nach Expertenaussagen kosten entsprechende Policen lediglich fünf bis zehn Euro mehr als Verträge mit niedrigeren Deckungssummen.

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