An Silvester wird die Wohngebäudeversicherung oft benötigt
Erich Aiwanger
Das Silvesterfeuerwerk ist für den Einen Freud, für den Anderen Leid. Es gibt kaum eine Zeit, zu der die Wohngebäudeversicherung mehr Schadenfälle bearbeiten muss. Was Sie als Geschädigter beachten müssen, haben wir nachfolgend zusammengestellt.
Der Jahreswechsel ist vorbei und an Neujahr erwacht so mancher Hausbesitzer mit einem gehörigen Kater. Nichtsdestotrotz kommt er seinen Pflichten nach und stellt sicher, dass auf seinem Grundstück alles in Ordnung ist.
Er unternimmt einen Kontrollgang rund ums Haus. Da plötzlich kommt das böse Erwachen: An der Fassade sind unverkennbar die Brandspuren einer verirrten Rakete zu erkennen. Was jetzt? Den Schaden zu beseitigen, ist ein enormer Aufwand. Es müsste ein Gerüst gestellt und anschließend eine Malerbrigade mit dem Verputzen sowie Überstreichen der betreffenden Stelle beauftragt werden. Selbst ein noch so kleiner Brandschaden kann da schnell ein paar hundert oder sogar tausende Euro verschlingen.
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Die Wohngebäudeversicherung hilft
Glücklicherweise übernimmt Schäden, die durch explodierende Feuerwerkskörper an einem Wohngebäude entstanden sind, die Wohngebäudeversicherung. Sie erstattet üblicherweise alle Kosten, die für die Beseitigung des Schadens aufgebracht werden müssen. Wichtig ist, dass der Schaden zeitnah gemeldet wird. Am besten geschieht das unter Einreichung von Bildern, die das Ausmaß des Schadens dokumentieren, sowie der Benennung von Zeugen. Oftmals ist auch eine Anzeige bei der Polizei gegen unbekannt wegen Sachbeschädigung erforderlich.
Selbst wenn der Schadensverursacher in den seltensten Fällen ermittelt werden kann, bestehen viele Versicherungen auf eine Anzeigenerstattung. Das hat etwas mit den Regressansprüchen zu tun und berührt den Geschädigten nur indirekt. Die Wohngebäudeversicherung will sich hier nur gegen finanzielle Ausfälle absichern. Wird nämlich der Schadensverursacher ermittelt, hat die Versicherung die Möglichkeit, die an den Versicherungsnehmer ausgezahlten Beträge von dem Schädiger zurückzufordern. Der Geschädigte bekommt eine solche Schadenersatzforderung in der Regel nicht mit. Er erhält sein Geld, sofern die Voraussetzungen für eine Zahlung durch die Versicherung vorliegen. Das ist unabhängig davon, ob der Schadensverursacher gefunden wird oder nicht.
Weitere Tipps bei Schäden in der Silvesternacht
Das Haus ist nicht das einzige, was in der Silvesternacht Schaden nehmen kann. Egal, ob Sie oder Ihr Eigentum geschädigt wurden, grundsätzlich ist der Schadensverursacher zur Schadenersatzleistung verpflichtet. Verfügt jener über eine Privathaftpflichtversicherung, wird diese zahlen, ansonsten muss der Schädiger selbst für den Schaden aufkommen. Leider kann aber gerade bei dem Trubel in der Silvesternacht der Schädiger oftmals nicht ermittelt werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Geschädigte auf seinem Schaden beziehungsweise den Kosten zwangsläufig sitzenbleibt.
Bei Verletzungen kommt natürlich die eigene Krankenversicherung für die Kosten einer Behandlung auf. Ergänzende Leistungen können bei Vorhandensein von einer privaten Unfallversicherung abgerufen werden. Kam es bei einer feuchtfröhlichen Feier innerhalb Ihrer Räumlichkeiten zu einem Schaden (beispielsweise einen Löschwasserschaden nach einem Zimmerbrand), ist möglicherweise die Hausratversicherung der geeignete Ansprechpartner. Allerdings kommt es in dem Falle auf den vereinbarten Leistungsumfang an. Bei Schäden am Auto leistet die Teil- oder Vollkasko, sofern eine solche abgeschlossen wurde.
Mit diesen Tipps möchten wir uns für dieses Jahr von Ihnen verabschieden. Wir wünschen Ihnen einen guten und vor allem schadenfreien Rutsch ins Neue Jahr!